Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Downlaod als PDF

Folgende AGB sind Bestandteil aller Verträge mit der the surface new media gmbh, mit Hauptsitz in 60385 Frankfurt, im Folgenden „Auftragnehmer“ bzw. „the surface“ genannt. Bei Auftragserteilung durch den Kunden, im Folgenden „Auftragsgeber“ genannt, gelten diese AGB als stillschweigend anerkannt. Allen Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers liegen diese Bedingungen zugrunde. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien. the surface behält sich vor, diese AGB einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vier Wochen nach deren Veröffentlichung wirksam, sofern der Auftraggeber den jeweiligen Änderungen nicht innerhalb dieser Frist widerspricht.

I. AGB DESIGN LEISTUNGEN
II. AGB WEBHOSTING

I. AGB DESIGN LEISTUNGEN

1. Angebot und Auftragsvergabe
1.1 Auftragsbindung | Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Sie besitzen eine Gültigkeit von sechs Wochen nach Ausstellung. Aufträge gelten als rechtsgültig bindend, wenn sie persönlich, telefonisch, postalisch, per Fax oder per E-Mail erteilt werden. Einseitige Entbindungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners. Für die Ausführung eines Auftrages gelten die in der Auftragsbestätigung sowie in den hier vorliegenden AGB gemachten Angaben. Der Auftraggeber kann dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von sechs Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Auftraggeber innerhalb dieser Frist die bestellte bzw. in Auftrag gegebene Arbeit zugesandt bzw. übergeben wird.
1.2 Änderungen | Änderungen, Ergänzungen des Auftrages oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform sowie der Bestätigung durch den Auftragnehmer. Dies gilt auch bezüglich Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss. Mehraufwand und Mehrkosten für nachträgliche Veränderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Als nachträgliche Änderung gelten auch die Wiederholungen von Vorarbeiten, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
2. Vergütung
2.1 Vergütung | Die Vergütung unserer Leistungen erfolgt, falls kein Pauschalangebot zugrunde liegt (siehe 2.4) grundsätzlich nach Zeitaufwand, welcher monatlich oder aufgabenbezogen nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind unsere jeweils gültigen Vergütungss.tze, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. the surface ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungss.tze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Auf Wunsch des Auftraggebers werden den Abrechnungen differenzierte Einzelnachweise des tatsächlichen Aufwands beigefügt.
2.2 Auslagen | Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Fahr-, Reise- und Übernachtungskosten, Spesen, technische Nebenkosten, Produktions- und Vervielfältigungskosten, Hostinggebühren und weitere, im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Die reine Reise- oder Fahrtzeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Auftraggeber weiterberechnet wird, kann the surface eine Marge in Höhe von bis zu 20% des Kostenaufwands erheben. Gesondert abgerechnete Auslagen sind durch den Auftraggeber sofort zu begleichen.
2.3 Spontan-Aufträge | Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von the surface getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von the surface für ihre Leistungen verlangten Vergütungss.tze als üblich.
2.4 Pauschalangebot | Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages. In diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Mittel, Leistungen und Vergütungen differenziert aufzuführen. the surface ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von sechs Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Eine weithin übliche Kalkulationsspanne von 15% auf die Endsumme und eine Verschiebung der Kosten innerhalb der Kalkulation ohne Benachrichtigung des Auftraggebers bleibt the surface vorbehalten.
2.5 Nachkalkulation | Während der Abwicklung notwendig werdende Neukalkulationen außerhalb einer 15%-Spanne werden dem Auftraggeber bei Bekanntwerden unverzüglich mitgeteilt. In gegenseitiger Abstimmung und schriftlichem Einverständnis kann der Auftrag zu Gunsten des Auftraggebers dahingehend abgeändert werden, dass das vorgegebene Auftragsbudget eingehalten wird.
2.6 Designleistungen, Urheberschutz | Gestalterische Designoder Entwurfsleistungen unterliegen dem Urheberrecht und können mit vermindertem UST-Satz ausgewiesen werden. Je nach Verwertungsumfang erfolgt für die Nutzungsrechtseinräumung die Anwendung eines Nutzungsfaktors auf Basis des zuletzt gültigen Vergütungstarifvertrags Design SDSt/AGD. Den Verwertungskosten ist die übliche UST zuzuschlagen.
3. Urheber- und Nutzungsrecht
3.1 Leistungseinheit | Entwürfe, Programmierarbeiten und sämtliche weiteren Tätigkeiten, die zur Erarbeitung der in Auftrag gegebenen Arbeit erforderlich sind, bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Alle Entwürfe sowie die erstellte Arbeit des Auftragnehmers sind/ist urheberrechtlich geschützt. Hierzu gehören auch im Rahmen der Arbeit angefertigte Lichtbilder, Negative, Filme, Ton-, Bild-, oder Datenträger, sowie Programmcode.
3.2 Implizierte Nutzungsrechteübertragung | Bei nicht explizit aufgeführtem Nutzungsschlüssel gewährt the surface dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
3.3 Unzulässige Nutzung | Eine weitergehende Nutzung als im vorherigen Absatz beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt Unterlizenzen zu erteilen, die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten, oder sonst wie zu verwerten.
Werden die gewährten Nutzungsrechte ohne schriftliche Zustimmung seitens the surface durch den Auftraggeber ausgeweitet, so hat the surface Anspruch auf nachträgliche Vergütung der nicht vereinbarten Nutzung auf Grundlage des gültigen Vergütungstarifvertrags Design SDSt/AGD, mindestens aber des dreifachen Wertes der vereinbarten Vergütung der unrechtmäßig genutzten Entwurfsarbeit.
3.4 Veränderungen, Nachahmungen | Sämtliche Arbeiten des Auftragnehmers, insbesondere die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne dessen ausdrückliche und schriftliche Zustimmung weder im Original noch bei einer Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß des Auftraggebers hiergegen begründet einen Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Wertes der vereinbarten Vergütung.
3.5 Sonstiges | Für die Arbeit verwendete Vorschläge des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Rechnungsstellung und Begleichung | Der Vergütungsanspruch wird grundsätzlich bei vollzogener Auftragsleistung durch the surface in Rechnung gestellt. Die Gesamtvergütung kann durch the surface in Halb- oder Drittelbeträgen bei Auftragsvergabe als Vorauszahlung, im Projektzeitraum als Abschlagszahlung, bei Auftragserfüllung als Abschlusszahlung, oder jeweils nach Erbringung erforderlicher Teilleistungen in Rechnung gestellt werden. Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sofort nach Erhalt und ohne Abzug durch Überweisung auf unser Geschäftskonto zu begleichen. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von the surface schriftlich anerkannt sind.
4.2 Zahlungsverzug | Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen ist the surface berechtigt gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Gebühren für den zusätzlichen Mahn- und Verwaltungsaufwand einzufordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
4.3 Umsatzsteuer | Gestalterische Leistungen nach Urheberrecht können mit einer verminderten Umsatzsteuer und einem der Verwertung entsprechendem Nutzungsfaktor (siehe 2.6) berechnet werden.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 | Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz aller erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. the surface kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Zahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
5.2 | Durch the surface entwickelte Vorlagen und Ergebnisse verbleiben in dessen Besitz und dürfen durch the surface in gleicher oder in abgewandelter Form für andere Projekte und Auftraggeber genutzt werden.
5.3 | An gestalterischen Entwürfen werden vom Auftragnehmer ausschließlich Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte daran übertragen (siehe auch 3.2 und 3.3). Dies jedoch erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung
5.4 | Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Entwürfe an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Dateien oder Entwürfe zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden (siehe auch 3.4).
6. Rücktritt
6.1 Rücktritt des Auftraggebers | Der Auftraggeber kann
wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn the surface diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
6.2 Rücktritt des Auftragnehmers | the surface ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird; oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren von the surface weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung seitens the surface eine taugliche Sicherheit leistet.
7. Auftragsabwicklung, Durchführung
7.1 Zusammenarbeit | Bei Auftragsdurchführung ist the surface verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Auftraggeber abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Maßnahmen, die eingeholten Kostenvoranschläge und Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen, sofern diese nicht bereits durch ein Rahmenkonzept abgedeckt sind, dem der Auftraggeber zugestimmt hat.
7.2 Externe Partner, Dritte | Art und Umfang der durchzuführenden Dienstleistung richten sich neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach der Maßgabe der erteilten Einzelaufträge. Für eine optimale Realisation der angeforderten Dienstleistung ist the surface berechtigt, Dritte mit einzelnen Arbeiten zu beauftragen. In der Auswahl ist the surface frei. Soweit the surface Verpflichtungen gegenüber Dritten gemäß diesem Auftrag eingegangen ist, erklärt sich der Auftraggeber bereit, diese Verpflichtungen auch nach Auftragsbeendigung selbst oder unter Einschaltung von the surface zu erfüllen. Entsprechende Verträge werden in der Regel nach Abstimmung mit dem Auftraggeber, sowie mit Bevollmächtigung durch den Auftraggeber, zwischen the surface und dem(n) externen Dienstleister(n) abgeschlossen. Die Kosten für die externen Leistungen werden mit Zuschlag einer üblichen Marge durch the surface an den Auftraggeber weitergereicht. Die zwischen Dritten und the surface vereinbarten Leistungen und Kündigungsfristen binden im selben Maß den Auftraggeber. Kommen aufgrund der Wirkung the surfaces Verträge zwischen Auftraggeber und externen Dienstleistern zustande, so erhält the surface die Vergütung von Beratungsund Vermittlungsaufwand in Form einer angemessenen einmaligen Provision durch den Auftraggeber.
7.3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers | Alle Entwürfe, insbesondere zu veröffentlichende oder zu vervielfältigende Leistungen von the surface (wie beispielweise browserbasierte Anwendungen, On- und Offline-Inhalte, Textvorlagen, Exposés, Reinzeichnungen oder Druckvorlagen) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen fünf Werktagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber abgenommen und genehmigt. Der Auftraggeber wird the surface ohne Verzug mit allen Informationen und Unterlagen, insbesonders elektronisch verwertbarer Daten versorgen, die für die fristgerechte Erbringung der Leistung erforderlich sind. Notwendige Konvertierungsarbeiten durch the surface werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber wird the surface von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber übernimmt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von the surface wiederholt werden müssen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Schutz-, Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen.
the surface haftet nicht für eine Verletzung dieser oder ähnlicher Rechte. Jedoch wird the surface auf Wunsch und Kostenübernahme des Auftraggebers nach eigener Wahl und nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. Bei Inanspruchnahme von the surface in Folge einer solchen Rechtsverletzung, hat der Auftraggeber the surface schadund klaglos zu halten. Für the surface entstehende Nachteile sind vom Auftraggeber zu ersetzen. 7.4 Gestaltungsfreiheit | Im Rahmen des jeweiligen Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. the surface behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
7.5 Termine | Termine zur Leistungserbringung dürfen seitens the surface nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat the surface nicht zu vertreten und berechtigt the surface, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. the surface wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
7.6 Datenverwahrung | Alle im Auftrag hergestellten Arbeiten werden (sofern möglich) auf Datenträger gespeichert. Für eine über die vereinbarte Leistungserbringung hinausgehende Speicherung wird keine Gewähr übernommen und besteht seitens the surface keinerlei Verpflichtung. Im eigenen und im Interesse des Auftraggebers werden nach Auftragserfüllung digitale Daten für etwaige Folgeaufträge seitens the surface für mindestens zwei Jahre redundant verwahrt.
8. Lieferungsbedingungen
8.1 Lieferzeit | Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist seine Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag in Höhe von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen insoweit nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
8.2 Mitwirkungspflicht | Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung etwa bestehender (Mitwirkungs-)Verpflichtungen des Auftraggebers voraus (siehe auch 7.3).
8.3 Printmedien | the surface produziert eine durch den Auftraggeber abzunehmende und freizugebende Druckvorstufe für die Vervielfältigung. Bei Nichtabnahme müssen the surface innerhalb von fünf Werktagen Korrekturmuster seitens des Auftraggebers vorgelegt werden, sonst gilt die Druckvorstufe als freigegeben. Nach Absprache mit dem Auftraggeber und gegen Berechnung des Mehraufwands kann ein farbverbindlicher Korrekturabzug („Proof“) dem Druckauftrag beigefügt werden. the surface organisiert die externe Druck-Produktion und bietet dem Auftraggeber gegenüber Gewähr für eine korrekte Produktion und eine schadfreie Fracht bis in unsere Büros in Selent oder in Kiel-Friedrichsort oder bis zum Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält keinen Anspruch auf Erhalt einer reproduzierbaren digitalen Kopie der Druckvorstufe.
8.4 Intranet-, Internetapplikationen | the surface installiert die für den Auftraggeber produzierten Anwendungen auf ausgewählten oder dem Auftraggeber empfohlenen Inter-, bzw. Intranetservern. Nach technischer Qualitätssicherung, eventuell notwendigen Anpassungen der Serverumgebung und der erfolgten Abnahme durch den Auftraggeber werden diese durch the surface zur Veröffentlichung freigegeben. the surface gewährt die technisch fehlerfreie Funktionalität der Anwendung und das Einspielen sicherheitsrelevanter Upgrades bei Bekanntwerden innerhalb der ersten acht Wochen ab Veröffentlichung. Für technische Mängel, deren Ursachen auf Leistungen eines externen Internetproviders oder auf Fehlbedienung seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernimmt the surface keine Haftung. Sollte der Auftraggeber einen Server wählen, der die durch the surface definierten Anforderungen nicht erfüllt, übernimmt the surface keine Gewähr für die vereinbarte Funktionalität der installierten Anwendung.
8.5 Domainregistrierung, Hosting, E-Mail-Accounts | the surface berät und organisiert für den Auftraggeber, soweit erforderlich, Domainregistrierung, Hosting oder die Einrichtung von E-Mail-Accounts. Für die Realisierung beauftragt the surface geeignete externe Dienstleister.
8.6 Digitale Offlinemedien | the surface produziert digitale Master (DV-Tape, CD-Rom oder DVD-ROM). Nach Abnahme und Freigabe durch den Auftraggeber werden diese zur Vervielfältigung an geeignete externe Produktionsbetriebe gesendet. the surface bietet dem Auftraggeber gegenüber Gewähr für eine fehlerfreie Produktion und eine schadfreie Fracht bis in unsere Büros oder bis zum Auftraggeber.
8.7 Datenkopien | Auf Wunsch, nach erfolgter Rechnungsbegleichung durch den Auftraggeber, und gegen Berechnung des Mehraufwands werden Kopien sämtlicher digitalen, produktionsrelevanten Daten auf geeigneten Datenträgern unserer Wahl (CD-ROM, DVD-ROM, RAM-Disc, DV-Tape o. ä.) dem Auftraggeber ausgehändigt. Der Datenzustand entspricht dem Zustand zum Datum der Leistungserfüllung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung.
8.8 Versand | Soweit der Auftragnehmer jede in Zusammenhang mit dem Auftrag erstellte Arbeit oder auch nur Entwürfe versendet, geschieht dies auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1 Sorgfaltspflicht | the surface erbringt sämtliche zur Leistungserfüllung erforderlichen Leistungen gemäß höchstmöglicher Sorgfalt.
9.2 Gewährleistungsfrist | Der Auftraggeber hat Reklamationen innerhalb von vier Wochen nach Leistung/ Lieferung durch the surface schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch the surface zu. Bei von Dritten hinzugezogenen Leistungen verkürzt sich die Gewährleistungsfrist an der durch Dritte gesetzten Frist, falls diese weniger als vier Wochen beträgt. Diese verkürzte Frist wird dem Auftraggeber bei Anlieferung, bzw. Leistungserfüllung mitgeteilt.
9.3 Haftung | the surface haftet für Schäden aus eigenem Vorsatz und eigener grober Fahrlässigkeit.
9.4 Haftungsbeschränkung | Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wird eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf den voraussehbaren Schaden, höchstens jedoch auf das Dreifache des Auftragswertes begrenzt. the surface haftet nicht für Schäden, die ursächlich auf den Auftraggeber oder auf notwendig hinzugezogene Dritte zurückzuführen sind, z.B. unsorgfältig durchgeführte Abnahmen und Freigaben des Auftraggebers. Die Abnahme und Freigabe durch den Auftraggeber befreit the surface von der Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text und Ton. Des Weiteren haftet the surface nicht für Schäden, die aufgrund illegaler Aktivitäten Dritter, z.B. Website-Einbrüche („Hacks“) oder Einschleusung von Computer-Viren, zustande kommen.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet the surface insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, oder überreichte Kennund Passworte weitergereicht oder nicht sicher verwahrt hat.
9.5 Mängelbeseitigung | Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, so ist dieser nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzleistung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass das Arbeitsprodukt nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder ist der Auftragnehmer zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung herabzusetzen.
9.6 Ausweitung | Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
10. Schutzrechtsverletzungen
10.1 | the surface stellt auf eigene Kosten den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Auftraggeber wird the surface unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Auftraggeber the surface nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
10.2 | Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf the surface - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Auftraggebers - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
11. Verschwiegenheitspflicht
11.1 | Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
11.2 | Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
11.3 | Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
11.4 | Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
11.5 | Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung und auch per E-Mail zulässig.
12. Referenzvorbehalt
12.1 | Zum Zweck der Kundenreferenz und der Eigenwerbung • behält the surface sich die unentgeltliche Entnahme einer geringen Anzahl (2 - 10 Stück) von Belegexemplaren bei Produktion von Offlinemedien (Druck, CD-ROM, DVD-ROM o. ä.) vor
• gestattet der Auftraggeber seine namentliche und projektbezogene Aufführung im Internetauftritt des Auftragnehmers the surface
• gestattet der Auftraggeber die Aufführung des Firmensignets „the surface“ in unauffälliger Form auf Drucksachen und innerhalb digitaler Medien, z.B. im „Impressum“-Bereich einer bei the surface in Auftrag gegebenen Website oder Präsentations-CD-ROM
• darf the surface ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige(n) Bestimmung(en) durch (eine) sinnentsprechende wirksame Bestimmung(en) zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt
Frankfurt, den 27. Februar 2014

I. AGB DESIGN LEISTUNGEN
II. AGB WEBHOSTING

II. AGB WEBHOSTING

1. Bestandteil und Änderungen | Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) sind Bestandteil aller Verträge mit the surface new media gmbh. Fremde Einkaufsbedingungen haben nur Geltung, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirkung grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Änderungen dieser AGBs werden dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten per E-Mail an die auf dem Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse oder auf dem Postweg mitgeteilt. Hierfür ist ausreichend, dass diese Mitteilung einen entsprechenden Hinweis auf die Internetadresse enthält, an der die neue Fassung abgerufen werden kann. Wird diesen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung widersprochen, so gelten die neuen AGBs als angenommen. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats der Änderungsmitteilung fristlos zu kündigen, sollte die Änderung der AGBs zu seinen Ungunsten ausfallen. Die AGBs gelten mit dem Eingang in den gewöhnlichen Machtbereich des Kunden als zugeteilt und nicht, wenn die Nachricht tatsächlich abgerufen wird.

2. Leistungsumfang, Entgelte und Zahlungsbedingungen | Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Zahlung der Entgelte erfolgt durch Lastschrifteinzug. Dabei wird the surface new media gmbh ermächtigt, den durch die Bestellung summierten Betrag von dem angegebenen Konto einzuziehen. Diese Ermächtigung umfasst auch nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufforderungen und neue vom Kunden mitgeteilte Bankverbindungen. Pauschalentgelte werden im Voraus, einmalige Entgelte unmittelbar vor Lieferung eingezogen. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, so ist the surface new media gmbh auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des Betrages zu sperren. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen länger als vier Wochen kann the surface new media gmbh das Vertragsverhältnis außerordentlich, d.h. ohne Einhaltung einer Frist, kündigen. Im Falle eines Zahlungsverzuges können zusätzlich Verzugszinsen (i.H.v. 10%), Mahnungsgebühren und Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,- Euro fällig werden. Bei Rücklastschriften die der Kunde zu verantworten hat fällt eine Rücklastschriftgebühr von 30,- EURO an. Ferner ist der Kunde verantwortlich für Kosten, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Der Kunde trägt hierfür die Beweispflicht. Sollte die DENIC e.G. (zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen mit "de" Endung) oder eine sonstige betroffene Vergabestelle ihre Preisberechnung für die Vergabe von Domains (Internet-Adressen) ändern, so ist the surface new media gmbh berechtigt, diese Änderung an den Kunden ohne gesonderte Fristen weiterzugeben. Ist diese Änderung unzumutbar hoch, hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Gegen Forderungen von the surface new media gmbh kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
3. Vetragsbeginn | Mit der Annahme des Auftrages, der Zuteilung von Speicherplatz und Freischaltung der Zugangskennung kommt ein Vertrag über die Nutzung unseres Services zustande. Mit Beginn des Vertrages hat the surface new media gmbh das Recht auf Abrechnung gemäß geltender Preisliste. Die Daten zur Registrierung von Domain-Namen werden kostenlos in einem automatisierten Verfahren - jedoch ohne Gewähr - an die jeweils zuständige NIC weitergeleitet. Von einer tatsächlichen Zuteilung des Domain-Namens kann der Kunde aber erst ausgehen, wenn diese durch die jeweilige NIC bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für eine Zuteilung des gewünschten Namens durch the surface new media gmbh ist ausgeschlossen. Preissenkungen oder -erhöhungen, die an the surface new media gmbh von übergeordneter Stelle oder Dienstleistern weitergegeben werden, können auch auf den Kunden weitergegeben werden. Für diesen Fall begründet dies ein Kündigungsrecht. Alle Verträge sind grundsätzlich Jahresverträge. Sie enden zwölf Monate nach Vertragsannahme durch the surface new media gmbh. Der Kunde und the surface new media gmbh können das eingegangene Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen jeweils zum Ende des Vertragsjahres kündigen. Die Frist hierfür endet 8 Wochen vor Ablauf des Vertrages. Ist keine fristgerechte Kündigung eingegangen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Bei Dedizierten Servern und Co-Location Angeboten beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate und verlängert sich ohne fristgerechte Kündigung von 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages um jeweils 1 weiteren Monat. Die Kündigung erfolgt um wirksam zu werden auf dem Postwege per Einschreiben. Fax und E-Mail-Kündigungen werden nicht akzeptiert. Es Besteht kein Anspruch auf entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen. Das monatliche Datentransfervolumen ist in den Entgelten enthalten und variiert je nach gewähltem Angebot zwischen 1 GB und 10 GB pro Monat. Für Downloads (z.B. FTP-übertragungen, Videodateien, MP3) und allgemeine Informationsdienste (z.B. Wirtschaftsdaten, Nachrichten, Chatforen) jedoch auf 1000 MB pro Monat beschränkt. Es ist ausdrücklich verboten eigene Server (Spieleserver / Chatserver) auf unseren Servern zu installieren, sowie illegale Inhalte anzubieten. Jeglicher Traffic über das Freivolumen hinaus wird nach unseren aktuell gültigen Preisen abgerechnet. Ein Wechsel von the surface new media gmbh in eine andere Gesellschaftsform begründet eine völlige übernahme der Pflichten und Haftung der neuen Gesellschaftsform und stellt keinen Kündigungsgrund dar. the surface new media gmbh kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen, oder bei Undurchführbarkeit des Vertrages. Bei einer fristlosen Kündigung ist the surface new media gmbh berechtigt, den eingerichteten Zugang zu sperren und die zugeordneten Domains (Internetadressen) zu löschen. In diesem Fall können hinterlegte Inhalte und eMail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort gesperrt oder gelöscht werden. Abrechnungen erfolgen jährlich im Voraus. the surface new media gmbh behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Für diesen Fall wird die Änderung dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Eine solche Entgelterhöhung stellt ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden dar. Die Kündigung des Kunden muss in diesem Falle innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
4. Datensicherheit
 | the surface new media gmbh wird von dem Kunden von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten freigestellt. Von allen übermittelten Daten stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server von the surface new media gmbh werden regelmäßig sorgfältig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die Daten nochmals unentgeltlich an uns zu übertragen. Der Kunde erhält ein persönliches Passwort zu seiner Zugangskennung. Der Kunde verpflichtet sich, dieses sorgfältig aufzubewahren und vor dem unberechtigten Zugang Dritter zu schützen. Er haftet für jeden Missbrauch und Schaden, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes entsteht. Dem Kunden ist bekannt und er nimmt in Kauf, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten unbefugt abzuhören. Der Kunde erteilt seine Einwilligung, dass the surface new media gmbh an seine E-Mail-Adresse Informations-E-Mails in zumutbaren Rahmen verschickt. Diese sind speziell gekennzeichnet. the surface new media gmbh verpflichtet sich, keine Kundendaten vorsätzlich oder grob fahrlässig an unbefugte Dritte weiterzugeben. Dem Kunden ist bekannt, dass im Rahmen seiner Registrierung Daten weitergeleitet werden müssen. Diese Pflicht kann sich auch bei der Veräußerung von einzelnen Geschäftsbereichen oder deren Umwandlung in andere Gesellschaftsformen ergeben. the surface new media gmbh ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts (Hauptadressen für E-Mails) zugegangene E-Mails zu löschen, wenn diese vom Kunden nach entsprechender Anweisung weitergeleitet oder abgerufen wurden oder wenn sie länger als 30 Tage gespeichert wurden. Kundenspezifische Einstellungen der the surface new media gmbh können online festgelegt werden. Die Übertragung dieser Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden über das Internet ohne Gewähr von the surface new media gmbh. Diese Einstellungen sind nach Eingang gültig und werden von uns bis zum Eingang neuer Daten als verbindlich zur Leistungsdurchführung behandelt. Verzögerungen die hierbei auftreten können sind technischer Natur und begründen keinen Mangel. 

5. Bereitgestellte Programme
 | Alle die dem Kunden zugänglich gemachten oder zur Verfügung gestellten Programme und Materialien sind im Regelfall urheberrechtlich geschützt und dürfen daher nur mit schriftlicher Erlaubnis von the surface new media gmbh an Dritte abgegeben werden. Die Programme und Materialien dürfen von dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses benutzt und modifiziert werden. Die Haftung von the surface new media gmbh beschränkt sich hierbei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6. Veröffentlichte Inhalte und Domain-Name
 | Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift, bei Personenvereinigungen und Gruppen Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben. Mit der Übermittlung der Web-Seiten versichert der Kunde, kein Material zu übermitteln, das Dritte ihn ihren Rechten verletzten könnte und stellt the surface new media gmbh von jeglicher Haftung für den Inhalt frei.
Nicht gestattet ist ferner das Hinterlegen von pornographischen, erotischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten. Bei Verstoß gegen diese Vorschriften ist the surface new media gmbh berechtigt, den Zugang zu diesen Daten sofort und ohne Ankündigung zu sperren.
Wesentlicher oder wiederholter Verstoß gegen genannte Vorschriften berechtigt the surface new media gmbh zu einer fristlosen Kündigung. Der Kunde versichert, dass nach seinen Kenntnissen die Registrierung und Konnektierung des gewünschten Domain-Namens keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzeswidrigen Zwecke damit verfolgt werden und stellt the surface new media gmbh auch hinsichtlich seines Domain-Namens von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es ist nicht möglich, dass the surface new media gmbh in Einzelfällen prüft, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Ferner findet keine generelle Überwachung der produzierten oder publizierten Web-Inhalte statt. Der Kunde willigt daher ein, dass the surface new media gmbh berechtigt ist den Zugriff zu sperren, falls Dritte Ansprüche auf Unterlassung erheben oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichen Inhalte oder Namen ist. the surface new media gmbh behält es sich vor, Inhalte oder Programme, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers gefährden können ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu löschen. Werden von dem Kunden E-Mails ohne Aufforderung an andere Teilnehmer verschickt, oder werden Werbe-E-Mails in Newsgroups o.ä. Stellen versendet, behält sich the surface new media gmbh das Recht vor, den Zugang vorübergehend zu sperren oder bei wesentlichem Missbrauch den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sollte der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen oben genannte Regeln verstoßen haben, bleibt er trotz möglicher Sperrung zur Leistung verpflichtet.

7. Registrierung, Änderung, Wechsel und Kündigung von Domains
 | the surface new media gmbh kann grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain erteilen. Zur Registrierung werden die Daten automatisiert ohne Gewähr an die zuständige Stelle weitergeleitet. the surface new media gmbh übernimmt keine Haftung für die Zuteilung bestellter Domain-Namen. Der Kunde versichert, dass nach seiner Kenntnis durch Registrierung des Domain-Namens und durch Ladung seiner Seiten in das Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzeswidrigen Zwecke verfolgt werden (s.o.). Der Kunde ist für die Wahl des Domain-Namens allein verantwortlich und stellt the surface new media gmbh von jeder Haftung im Rahmen der Registrierung und Konnektierung frei. Zur Registrierung muss Name, Adresse und Telefonnummer des Kunden oder sonstigen Nutzungsberechtigten bei der DENIC und in der RIPE-Datenbank dauerhaft gespeichert werden. Diese Angaben sind für ihn und Dritte jederzeit mittels "whois"-Abfrage einsehbar. Die dem Kunden vermittelten Domains werden von the surface new media gmbh auf Grundlage der jeweilig Vergabestelle betreut. Sollten sich diese vorgegebenen Grundlagen ändern, sind the surface new media gmbh und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen. Will ein bereits registrierter Kunde, der von einem anderen Anbieter betreut wird, zu the surface new media gmbh wechseln, muss er die Freigabe der Domain von dem anderen Anbieter beantragen. Wir werden in diesem Fall versuchen, eine Ummeldung durchzuführen. Dafür kann ein Entgelt enthoben werden, dass auch dann fällig wird, wenn die Ummeldung erfolglos war. Eine umgemeldete Domain wird nach den gleichen vertraglichen Regeln behandelt, wie eine Neuanmeldung. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses steht es the surface new media gmbh frei, den Domain-Namen zu löschen, auch wenn von dem Kunden ein abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Ein Anspruch auf Löschung des Domain-Namens nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist ausgeschlossen. Es steht the surface new media gmbh in diesem Falle frei, den Domain-Namen für eigene Zwecke zu verwenden. Wird von den Kunden eine Weiternutzung des Domain-Namens über einen anderen Anbieter gewünscht, erteilt the surface new media gmbh ohne weitere Gebühren die Freigabe, wenn alle bis dahin fälligen Entgelte beglichen wurden. Die Umleitung muss schriftlich auf dem Postwege beantragt werden.
8. Haftung und Schadensersatzansprüche
 | the surface new media gmbh garantiert eine 95% Verfügbarkeit der Server pro Jahr. Monatlich können 2% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten verwendet werden. Eine Haftung von the surface new media gmbh oder seinen Erfüllungsgehilfen für Datenverlust durch technisch bedingte Ausfälle, abgebrochene Datenübertragungen, Unfunktionalität, Viren oder sonstigen Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für höhere Gewalt oder Störungen innerhalb des Internets. Haftung und Schadensersatzansprüche sind grundsätzlich auf den Auftragswert beschränkt und gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Diese Einschränkungen der Haftung gelten aber nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von the surface new media gmbh. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen bei groben Verschulden erstreckt sich im kaufmännischen Verkehr nur, soweit diese ihre obliegenden Kardinalpflichten verletzen.
9. Sonstiges, Erfüllungsort und Gerichtsstand | the surface new media gmbh ist berechtigt zur Leistungserfüllung auch technisch modernere Systeme, Anlagen und Mittel zu verwenden, wenn dem Kunden daraus keine Nachteile entstehen. the surface new media gmbh ist berechtigt Teile oder die ganze Leistung an dritte Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen. Die verwendete Internet-Infrastruktur und beauftragte Dienstleister dürfen von the surface new media gmbh jederzeit ohne Mitteilung gewechselt werden, wenn dem Kunden daraus kein Nachteil erwächst. Der Verkauf von einzelnen Geschätfsbereichen oder ein Gesellschafterwechsel von the surface new media gmbh begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Sämtliche Rechte und Pflichten gehen in diesem Falle auf die neue Gesellschaftsform über. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand, soweit rechtlich zulässig, ist Frankfurt am Main. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGBs ungültig sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, bleibt der Vertrag hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Vertragslücke oder Bestimmung ist durch einen Passus zu ersetzen, der dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck am ehesten entspricht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt
Frankfurt, den 27. Februar 2014

I. AGB DESIGN LEISTUNGEN
II. AGB WEBHOSTING